Genom-Editierung - biologische Prinzipien und Möglichkeiten der Anwendung für die Pflanzenzüchtung

Seien Sie herzlich willkommen zu Thementag der Leipziger Ökonomischen Societät. Folgende Fragen stehen im Fokus dieser Veranstaltung:

  • Was ist Genom-Editierung?
  • Politische und rechtliche Einordnung
  • Wissenschaftlichen Fakten zum Thema (neue) Gentechnik
  • Halb- und Unwahrheiten zur Genom-Editierung im Diskurs mit der Gesellschaft
  • Möglichkeiten der Anwendung aus Sicht der Pflanzenzüchtung.

Freuen Sie sich mit uns auf einen spannenden und informativen Nachmittag unter unserem Motto:

Faktenbasierter Austausch, Impulse und Lösungsvorschläge 
zur Landwirtschaft und zum ländlichen Raum in Mitteldeutschland

Einladung und Programm herunterladen... 

Programm

  • Begrüßung und Einführung
  • Hauptvortrag
    Dr. Jochen Kumlehn
    Leibniz-Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK) in Gatersleben
  • Begleitendes Fachstatement aus juristischer Sicht
    Prof. Dr. Kai Purnhagen
    Universität Bayreuth
  • Begleitendes Fachstatement aus praktischer Sicht
    Herr Paul Steinberg
    DSV Leutewitz
  • Fachdiskussion und Schlussfolgerungen
  • Credo und Ausblick


Ein kurzes Credo

In der Pflanzenzüchtung hat es verschiedene Entwicklungsetappen gegeben:

  • Die Traditionelle Züchtung nutzt ausschließlich die Mechanismen der Evolution. Natürliche entstandene genetische Variation (Rekombination, Mutation) und hierauf aufbauende gezielte Selektion sowie Verpaarung bewirkt einen züchterischen Fortschritt hin zum gewünschten Zuchtziel.
  • Die Präzisionszüchtung nutzt molekulare Marker (Marker-Assisted Selection, MAS) sowie Informationen zu genetischen Strukturen (genomweite Assoziationsstudien - GWAS, genomische Selektion), um molekulargenetische Informationen als Hilfsmittel bei der Selektion und Verpaarung zu nutzen.
  • Die klassische Gentechnik erzeugt transgene Pflanzen: Fremdgene, beispielsweise aus anderen Organismen werden in das Erbgut der Pflanze eingeschleust. Ein bekanntes Beispiel ist der sogenannte Bt-Mais, der ein eigenes proteinbasiertes Insektizid produziert.
  • Bei den Neuen Genomischen Techniken (NGT) kommen sogenannte „Genscheren“ zur Anwendung. Genome Editing ist ein Sammelbegriff für diese neuen Methoden, die es erlauben, zielgerichtete Eingriffe im Erbmaterial (Genom) einer Zelle durchzuführen. Die bekanntesten Techniken sind: CRISPR/Cas9, TALEN, Zinkfinger-Nuklease, OGM, … Derartige genetische Veränderungen im Genom könnten grundsätzlich auch durch klassische Züchtung entstehen, jedoch mit deutlich höherem Aufwand und über einen erheblich längeren Zeitraum hinweg.

Eine rechtliche Bewertung, nach der Genome Editing zur Gentechnik gehört, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil im Juli 2018 vorgenommen – hierdurch ist die Anwendung dieser Techniken in der praktischen Pflanzenzüchtung deutlich erschwert, wenn nicht gar unmöglich gemacht worden.

Andererseits haben die Neuen Genomischen Techniken ein enormes Potential zur züchterischen Weiterentwicklung in der Pflanzen- und Tierzucht, beispielsweise in Hinblick auf Erträge, Qualitäten, Resistenzen, Toleranzen (Hitze, Wasser) und vieles mehr.

Wichtig bei Neuen Genomischen Techniken ist die Bewertung möglicher Risiken, insbesondere die Unbedenklichkeit für die Nahrungsketten, Unbedenklichkeit für die Ökosysteme, die Vermeidung gesundheitlicher Risiken u.ä..

Auf europäischer Ebene wird an einer VO zum Umgang mit neuen Züchtungstechniken (NZT) gearbeitet

Eine grundsätzliche Einigung auf politischer Ebene hat es bereits im Dezember 2025 gegeben. Europäische Kommission, Europaparlament und Rat einigten sich auf eine neue VO zum Umgang mit neuen Züchtungstechniken (NZT).

Der Rat hat in der Zwischenzeit dem VO-Entwurf am 21. April 2026 zugestimmt – derzeit ist die NZT-VO im Umweltausschuss des Europaparlaments – Entscheidung voraussichtlich im Juni 2026. Damit könnte die neue Verordnung ab Mitte 2028 in Kraft treten.

Nach dem Entwurf der NZT-VO sind 2 Kategorien vorgesehen:

  • Kategorie 1: NZT-1-Pflanzen werden Pflanzen aus konventioneller Züchtung gleichgestellt - gezielte Mutagenese erlaubt - nicht mehr als 20 Nukleotide ausgetauscht oder eingeführt - daraus hergestellte Produkte müssen nicht gekennzeichnet werden - Ausnahmen für Saatgut und anderes pflanzliches Vermehrungsmaterial von NZT-1-Pflanzen (Kennzeichnungspflicht) – außer definierte Eigenschaften (Herbizidtoleranzen, Erzeugung insektizider Substanzen, …)
  • Kategorie 2: NGT2-Pflanzen fallen weiter unter das Gentechnikrecht. Sie bleiben kennzeichnungspflichtig, genehmigungspflichtig, rückverfolgbar und können von Mitgliedstaaten im Anbau verboten werden.

Im Ökolandbau dürfen NGT-Pflanzen nicht angebaut werden.

26d399bc-e3e7-4467-bdf7-0bfd5f19f63c.png

Wann?

Dienstag, den 19. Mai 2026
15:00 - 18:00 Uhr

Wo?

Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Leipzig

Goerdelerring 5 in 04109 Leipzig